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Zweitwohnsitz kostet auch
Ein Tessiner wohnt mit seiner Familie in Ponte Capriasca TI und arbeitet in Zürich, wo er als Wochenaufenthalter jeweils vier Nächte in einer Mietwohnung übernachtet. Muss dieser Mann die Radio- und Fernsehempfangsgebühren der Billag zweimal zahlen, also auch in Zürich?
Ja, sagt das Bundesgericht, denn grundsätzlich sind die Gebühren pro Haushalt geschuldet. Und wenn ein Zweitwohnsitz mehr als sechs Monate im Jahr sowie drei oder mehr Nächte pro Woche belegt sei, so werde dadurch ein neuer Haushalt begründet.
Bundesgericht, Urteil 2C_195/2013 vom 1. 11. 2013
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