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Eine Frau zog über den Winter mit ihren schulpflichtigen Kindern (6 und 8 Jahre alt) drei Monate lang nach Thailand – ohne Erlaubnis der Schulbehörden. Bei der Abreise meldete sie sich bei der Gemeinde ab, wo sie sich nach der Rückkehr auch wieder anmeldete. Zur Begründung gab sie an, der lungenkranke Vater der Kinder wohne in Thailand, und ein Kind habe eine Staubmilbenallergie.
Dafür muss die Frau eine Busse von 1000 Franken pro Kind für unbewilligtes Fernbleiben von der Schule zahlen. Die angegebenen medizinischen Gründe würden keinen Schuldispens rechtfertigen, sagte bereits die Vorinstanz. Zudem sei der Lebensmittelpunkt der Familie immer in der Schweiz gewesen, ein «subjektiver Wille zum Wohnsitzwechsel» habe gefehlt.
Bundesgericht, Urteil 2C_1012/2015 vom 23. 11. 2015
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