Kein Fall für Krankenkassen

Die Grundversicherung der Krankenkasse muss den Zahnarzt nur in wenigen Fällen zahlen – etwa dann, wenn eine «schwere All­gemeinerkrankung» die Zähne schädigt. Im Gesetz sind rund 20 Krankheiten namentlich aufgeführt – zum Beispiel Leukämie, Aids, Speicheldrüsenerkrankungen oder «Morbus Bechterew mit Kieferbeteiligung».

Diese Aufzählung ist abschliessend, hat das Bundesgericht festgehalten. Im konkreten Fall habe die Darmkrankheit Morbus Crohn zur Entzündung der Zahnverankerung (Parodon­titis) geführt, sagte der Zahnarzt einer Patienten. Morbus Crohn fehlt aber in der gesetz­lichen Aufzählung. Deshalb muss die betroffene Frau die Zahnbehandlung selber bezahlen.

Bundesgericht, Urteil 9C_407/2013 vom 28. 10. 2013