Inhalt
Ein Paar trennte sich und teilte den Pferdebetrieb auf. Der Mann beschuldigte seine Ex-Partnerin später, seine Unterschrift auf der Vereinbarung gefälscht zu haben, und erstattete Anzeige. Die Frau erstattete ebenfalls Anzeige – wegen übler Nachrede. Eine polizeiliche Expertise ergab, dass die Unterschrift tatsächlich vom Mann stammte. Das Regionalgericht verurteilte ihn deshalb wegen falscher Anschuldigung. Der Mann wehrte sich erfolglos: Die Frau habe die Unterschrift erschlichen. Doch laut Berner Obergericht wusste er, dass er am fraglichen Tag mehrere von seiner Ex-Partnerin vorbereitete Dokumente flüchtig unterschrieben hatte. Es verurteilte ihn wegen übler Nachrede zu einer bedingten Geldstrafe sowie einer Busse. Die Bundesrichter bestätigten den Entscheid.
Bundesgericht, Urteil 6B_1261/2017 vom 25. April 2018
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden