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Hohe Geldstrafe für Erpresser
Eine Baufirma wollte ein Areal überbauen. Da verlangte der Eigentümer einer angrenzenden Liegenschaft sinngemäss: «Wenn ihr mir meine Liegenschaft kostenlos saniert, verzichte ich auf einen Rekurs gegen euer Bauvorhaben. Wenn ihr auf meine Forderung nicht eingeht, werde ich euren Bau mit Rekursen bis vor Bundesgericht verzögern.» Die Sanierung hätte einen Wert von rund 300 000 Franken gehabt.
Das Bundesgericht hat seine Verurteilung wegen Erpressung bestätigt – zumal relativ klar war, dass der Baurekurs chancenlos gewesen wäre. Der Mann erhält eine bedingte Geldstrafe von 840 000 Franken aufgebrummt (280 Tagessätze à 3000 Franken).
Bundesgericht, Urteil 6B_1049/2013 vom 4. 7. 2014
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