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Nach seiner Entlassung verlangte der Ex-Projektleiter einer Firma mehr als 160 000 Franken für Überstunden, Bonus und Ferien. Das Bezirksgericht Maloja GR liess ihn abblitzen, das Kantonsgericht Graubünden sprach ihm fast 90 000 Franken für Überzeit und Ferien zu. Das Bundesgericht kam auf rund 57 000 Franken. Wesentlich war: Gemäss Arbeitsvertrag wurden Überstunden nicht entschädigt. Überzeit von mehr als 60 Stunden pro Jahr ist aber laut Arbeitsgesetz zwingend zu entschädigen. Überzeit liegt vor, wenn die im Arbeitsgesetz festgehaltene Höchstarbeitszeit überschritten wird.
Bundesgericht, Urteil 4A_207/2017 vom 7. Dezember 2017
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