Keine Witwenrente der AHV

Eine Frau gab ihren Job auf, um ihren kranken Mann zu pflegen. Das Paar hatte keine Kinder. Als der Mann starb, verlangte die Frau von der AHV eine Witwenrente.

Doch die Frau erhält keine Rente, denn im ­Gesetz heisst es: Hat eine ­Witwe keine ­Kinder, so ­erhält sie nur dann eine Witwenrente, wenn sie beim Tod des Ehegatten mindestens 45 Jahre alt und zudem 5 Jahre verheiratet war. Die Frau war jedoch jünger als 45.

Das Gesetz sei in diesem Punkt klar und lasse keinen Spielraum für eine Erweiterung des Anspruchs, sagt das Bundesgericht.

Bundesgericht, Urteil 9C_400/2013 vom 23.09.2013