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Keine Anrechnung für Mieter
Bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV zählen zwei entscheidende Grössen: die anerkannten Ausgaben sowie die anrechenbaren Einnahmen. Die EL gleichen dann die Differenz aus.
Bei einem Bezüger von Ergänzungsleistungen waren die anrechenbaren Ausgaben umstritten. Er wohnt gratis im Haus seiner Freundin. Obwohl er keine Miete zahlt, rechnet ihm die Ausgleichskasse einen Mietzins plus Nebenkosten als Ausgaben an. Das ist korrekt.
Doch der Mann wollte, dass ihm auch noch ein Teil der Gebäudeunterhaltskosten als Ausgaben angerechnet würden. Das hat ihm das Bundesgericht verweigert. Solche Ausgaben werden nur bei EL-Bezügern berücksichtigt, die tatsächlich Eigentümer der Wohnung sind, in der sie leben.
Bundesgericht, Urteil 9C_862/2013 vom 19. 2. 2014
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