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Der Mieter eines Hotels aus dem Kanton Zürich ärgerte sich über die heruntergekommene Fassade des Gebäudes. Er zog gegen seinen Vermieter vor Gericht, um diesen Mangel beheben zu lassen. Doch statt den Entscheid abzuwarten, liess der Mieter die Fassade selber streichen – in einer anderen Farbe als das restliche Gebäude. Der Vermieter kündigte den Vertrag daraufhin ausserordentlich innert 6 Monaten. Laut Bundesgericht zu Recht. Der Mann hätte den Gerichtsentscheid abwarten müssen.
Bundesgericht, Urteil 4A_647/2017 vom 7. März 2018
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