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Eine Stiftin stand zehneinhalb Monate vor dem Lehrabschluss. Sie war oft krank und teilte dies dem Betrieb jeweils bloss per SMS mit. Arztzeugnisse reichte sie verspätet oder gar nicht ein. Dafür wurde sie vom Chef verwarnt. Als sie auch noch ihre Ferien eigenmächtig um zehn Tage verlängerte, kündigte ihr der Lehrbetrieb fristlos.
Diese fristlose Entlassung war gerechtfertigt, sagt das Bundesgericht. Es handle sich um «besonders schwere Verfehlungen», die eine solche harte Massnahme erlaubten.
Bundesgericht, Urteil 4A_531/2012 vom 19. 12. 2012
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