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Zahlungsbefehl ist aufgehoben
Ein Mann betrieb seinen Arbeitgeber über 1,2 Millionen Franken. Als Grund nannte er im Betreibungsbegehren: «Forderung aus Arbeitsvertrag und Strafverfahren etc.». Daraufhin verlangte der Arbeitgeber, dass dieser Zahlungsbefehl aufgehoben werde, und hat recht bekommen. Bei einer Betreibung muss der Betriebene erkennen können, worum es geht. Gemäss Bundesgericht war hier der Forderungsgrund nicht hinreichend umschrieben. Der Mann hatte zwar 4 Jahre zuvor in einem 22-seitigen Schreiben an den Arbeitgeber seine Forderung beziffert und begründet. Doch dazwischen sei zu viel Zeit vergangen.
Bundesgericht, Urteil 5A_861/2013 vom 15. 4. 2014
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