Inhalt
12.11.2012
Bei einer Scheidung hat jeder Ehegatte Anspruch auf die Hälfte der Errungenschaft des anderen. Also auf die Hälfte dessen, was die Partner während der Ehe gemeinsam verdient und mit dem Lohn gekauft haben. Dabei gilt auch: Hat ein Ehegatte in den letzten Jahren fünf Jahren der Ehe unüblich grosse Geschenke an Dritte gemacht, werden diese voll zu seiner Errungenschaft gezählt.
Jetzt sagt das Bundesgericht: Wenn ein Mann während der Ehe der Mutter seines unehelichen Kindes freiwillig Geld gezahlt hat, gilt dies als Geschenk, das bei der Teilung zu berücksichtigen ist. Seine Ehefrau erhält dadurch bei der Scheidung mehr Geld, als vorhanden ist.
Bundesgericht, Urteil 5A_234/2012 vom 29. 9 2012
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden