Bei einer Scheidung hat jeder Ehegatte Anspruch auf die Hälfte der Errungenschaft des anderen. Also auf die Hälfte dessen, was die Partner während der Ehe gemeinsam verdient und mit dem Lohn gekauft haben. Dabei gilt auch: Hat ein Ehegatte in den letzten Jahren fünf Jahren der Ehe unüblich grosse Geschenke an Dritte gemacht, werden diese voll zu ­seiner Errungenschaft gezählt.

Jetzt sagt das Bundesgericht: Wenn ein Mann während der Ehe der Mutter ­seines unehelichen Kindes freiwillig Geld gezahlt hat, gilt dies als Geschenk, das bei der Teilung zu berücksich­tigen ist. Seine Ehefrau erhält dadurch bei der Scheidung mehr Geld, als vorhanden ist. 

Bundesgericht, Urteil 5A_234/2012 vom 29. 9  2012