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Eine Pflegehelferin aus Neuenburg schickte Mitarbeiterinnen ein Video mit Kinderpornografie und schrieb: «Passt auf eure Ehemänner auf.» Diese erstatteten Strafanzeige. Der Arbeitgeber stellte die Pflegerin frei und wartete das Strafverfahren ab. Als sie wegen Pornografie verurteilt wurde, entliess er sie fristlos. Sie verklagte den Betrieb wegen ungerechtfertigter fristloser Kündigung auf 88 000 Franken. Damit blitzte sie vor allen Instanzen ab: Die fristlose Kündigung war gerechtfertigt, der Arbeitgeber habe das Team und die Pflegebedürftigen schützen wollen.
Bundesgericht, Urteil 4A_319/2020 vom 5.8.2020
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