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Vermieter müssen ein amtlich bewilligtes Formular verwenden, wenn sie einen Vertrag zum Nachteil eines Mieters ändern wollen. Dieses weist den Mieter auf seine Rechte hin. Dasselbe gilt, wenn ein alter Vertrag ersetzt wird. Letzteres vereinbarten der Vermieter und die Mieter einer Basler Bar. Neu hiess es darin, dass der Vermieter nach Beendigung des Vertrages das Recht am Namen der Bar erhalte. Die Mieter verwendeten den Namen jedoch trotzdem weiter. Das wollte der Vermieter verhindern. Ohne Erfolg: Laut Bundesgericht war die Vereinbarung nicht gültig, weil der Vermieter kein amtliches Formular verwendet hatte.
Bundesgericht, Urteil 4A_36/2018 vom 1. März 2018
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