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Die ledigen Eltern eines 5-jährigen Kindes stritten sich wegen «Kindesschutzmassnahmen» vor der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Winterthur-Andelfingen ZH. Der Vater beschwerte sich beim Bezirksrat Winterthur über den Entscheid der Kesb und beantragte einen Gratisanwalt. Der Bezirksrat gewährte ihm den kostenlosen Rechtsvertreter – allerdings erst für das Beschwerdeverfahren und nicht für die Vorbereitung. Dagegen wehrte sich der Mann erfolgreich beim Obergericht des Kantons Zürich.
Obergericht des Kantons Zürich, Urteil pQ180019-O/U vom 19. April 2018
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