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Ein Mann führte Schmuck im Wert von rund 80 000 Franken ein, ohne dies am Zoll zu deklarieren. Dafür wurde er von der Eidgenössischen Zollverwaltung mit einer Busse von 6200 Franken belegt. Als der Mann diese Busse vor Gericht anfechten wollte, verlangte er einen kostenlosen amtlichen Verteidiger.
Den hat ihm das Bundesgericht in letzter Instanz verwehrt. Diese Busse sei ein «Bagatellfall». Einen amtlichen Verteidiger gebe es nur ab einer gewissen Schwere der Strafe, etwa wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als vier Monaten droht.
Bundesgericht, Urteil 1B_746/2012 vom 5. 3. 2013
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