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Ein Mann bezeichnete seine Nachbarin mehrmals als «Schlampe». Darauf mischte sich der Lebenspartner der Frau ein: Er schlug mit einem Stock so schwer zu, dass der Mann das Schlüsselbein und eine Rippe brach und Quetschungen erlitt. Dafür wurde der «Schläger» verurteilt.
Die Suva kürzte darauf das Taggeld des Mannes um die Hälfte. Das ist gemäss Gesetz möglich, wenn sich jemand einer Gefahr «dadurch aussetzt, dass er andere stark provoziert». Das Bundesgericht hat die Kürzung abgesegnet. «Schlampe» sei «stark provokativ».
Bundesgericht, Urteil 8C_420/2016 vom 27.10.2016
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