Ausreiseverbot war rechtens

Ein radikaler Fan des FC Basel wurde beim Versuch erwischt, eine bengalische Fackel ins Stadion zu schmuggeln. Dafür wurde er rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 1800 Franken verurteilt. In der Folge erhielt er ein Rayonverbot, und das Bundesamt für Polizei verbot ihm, ein Cham­pions-League-Spiel des FC Basel in München zu besuchen.

Diese Ausreisebeschränkung war rechtens, sagt das Bundesgericht. Es könne angenommen werden, dass sich der als Pyromane und Ran­dalierer bekannte Mann in München «an Gewalttätigkeiten beteiligt hätte».

Bundesgericht, Urteil 1C_370/2013 vom 14. 10. 2013