Inhalt
Ausreiseverbot war rechtens
Ein radikaler Fan des FC Basel wurde beim Versuch erwischt, eine bengalische Fackel ins Stadion zu schmuggeln. Dafür wurde er rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 1800 Franken verurteilt. In der Folge erhielt er ein Rayonverbot, und das Bundesamt für Polizei verbot ihm, ein Champions-League-Spiel des FC Basel in München zu besuchen.
Diese Ausreisebeschränkung war rechtens, sagt das Bundesgericht. Es könne angenommen werden, dass sich der als Pyromane und Randalierer bekannte Mann in München «an Gewalttätigkeiten beteiligt hätte».
Bundesgericht, Urteil 1C_370/2013 vom 14. 10. 2013
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden