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Mieter muss Fr. 35 000.– zahlen
Ein rauchender Mieter verursachte in seiner Wohnung einen Brand. Die Gebäudeversicherung übernahm den Schaden und vergütete dem Eigentümer des Hauses 55 471 Franken. Doch dann nahm die Versicherung auf den Mieter Regress und forderte 35 000 Franken.
Das Bundesgericht hat das abgesegnet. Wäre das Feuer in der Wohnung des Eigentümers durch seinen Mitbewohner verursacht worden, hätte die Gebäudeversicherung den Schuldigen nicht belangen dürfen. Doch für einen Mieter könne diese Sonderregelung aufgehoben werden, sagt das Bundesgericht.
Bundesgericht, Urteil 4A_133/2014 vom 8. 7. 2014
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