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Frau blieb zu lange untätig
Eine Frau kündigte im April fristlos, weil der Arbeitgeber nur einen kleinen Teil des Lohnes gezahlt hatte. Im September klagte sie erfolgreich auf Lohn-Nachzahlung, doch da hatte ihr Ex-Arbeitgeber kein Geld mehr. Darauf verlangte die Frau Insolvenzentschädigung.
Die hat ihr das Bundesgericht verwehrt. Sie sei fünf Monate lang untätig geblieben, und das sei zu lang. Sie hätte ihre Lohnforderungen «unverzüglich und konsequent» durchsetzen müssen, also sofort eine Betreibung oder sehr schnell eine Lohnklage einreichen sollen.
Bundesgericht, Urteil 8C_66/2013 vom 18. 11. 2013
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