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Ein 17-Jähriger rief einen Bestatter an, er habe mit seiner Frau gestritten und wolle nun ihre Leiche vorbeibringen. Die Polizei wolle er nicht informieren. Der Bestatter meldete den Anruf der Polizei, die den Anrufer ermittelte. Die Staatsanwaltschaft Zürich Limmat eröffnete ein Strafverfahren wegen eines Tötungsdelikts. Der 17-Jährige teilte der Polizei mit, dass es sich um einen Scherzanruf gehandelt habe. Daraufhin wurde das Verfahren eingestellt, und dem Jugendlichen wurden die Kosten von rund 5500 Franken auferlegt. Dagegen wehrte sich dieser erfolglos. Das Zürcher Obergericht sagte klar: Wer mit haltlosen Anzeigen oder Verdächtigungen ein Verfahren verursacht, muss die Kosten übernehmen.
Obergericht Zürich, Geschäftsnummer UH170380-O/U/PFE, Verfügung vom 30. Januar 2018
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