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Zwischen 1996 und 2013 haben die Grundversicherten in neun Kantonen zu hohe Krankenkassenprämien bezahlt. Sie erhalten deshalb im Rahmen einer gross angelegten Prämienkorrektur ab 2015 eine Rückerstattung. Im Gesetz steht dazu, entscheidend sei der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Rückerstattung.
Ein Ehepaar hatte im Kanton Zürich gelebt – und die Zürcher erhalten Geld zurück. Doch Mitte 2013 zügelte das Ehepaar in den Kanton Schwyz, wo keine Prämienkorrektur erfolgt. Das Ehepaar erhält deshalb nichts – und das Bundesgericht hat das akzeptiert. Das sei zwar etwas willkürlich und verstosse gegen das Gebot der Gleichbehandlung. Aber der Gesetzgeber habe das – im Rahmen eines politischen Kompromisses – so gewollt.
Bundesgericht, Urteil 9C_125/2016 vom 11. 3. 2016
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