Inhalt
Eine Frau hatte an den Beinen Fettgewebe-Ansammlungen (Lipödeme), die sie als ästhetischen Mangel empfand. Sie wollte deshalb, dass die Grundversicherung ihrer Krankenkasse das Fettabsaugen zahlt. Doch vor Bundesgericht ist sie mit diesem Anliegen abgeblitzt. Denn die sogenannte Liposuktion fehlt im Leistungskatalog der obligatorischen Krankenversicherung. Die Kasse hätte eventuell zahlen müssen, wenn die Lipödeme einen Krankheitswert gehabt bzw. die Venen geschädigt hätten. Doch auch das war hier nicht der Fall.
Bundesgericht, Urteil 9C_890/2015 vom 14. 4. 2016
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Lipödem
Meine Tochter leidet auch an dieser Krankheit. Hatte gerade die 2. OP von 3. Wir bezahlen alles selber ca. 22 tausendfranken. Die schmerzen wurden immer schlimmer Sie konnte nicht mehr Arbeiten. Ich finde es ist eine Schweinerei das ein Bybass bezahlt wird. Aber Lipödem nicht obwohl der Kranke keine schuld dafür träg.