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Ein Aargauer Arzt verletzte den Darm einer Frau, als er ihre Gebärmutter operativ entfernte. Die Patientin erlitt eine Blutvergiftung, musste notoperiert und wiederbelebt werden. Das Bezirksgericht Rheinfelden AG verurteilte den Arzt wegen fahrlässiger Körperverletzung, weil er trotz klaren Anzeichen und Hinweisen anderer Ärzte nichts unternommen hatte. Der Arzt wehrte sich bis vors Bundesgericht – erfolglos. Er kassierte eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 310 Franken sowie eine Busse von 15 000 Franken. Und er muss der Patientin 40 000 Franken Genugtuung zahlen.
Bundesgericht, Urteil 6B_229/2018 vom 25. Juni 2018
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