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Geht ein Arbeitgeber in Konkurs und kann die ausstehenden Löhne nicht mehr zahlen, können Angestellte bei der Arbeitslosenkasse eine Insolvenzentschädigung beantragen. Das machte auch ein Mann aus dem Kanton Zug, der entlassen und sofort freigestellt wurde. Er forderte von der Arbeitslosenkasse eine Entschädigung für einen während der Freistellung ausgebliebenen Monatslohn. Das lehnte die Kasse ab. Der Mann unterlag auch vor dem Bundesgericht: Angestellte erhalten eine Entschädigung nur für die Zeit, in der sie tatsächlich arbeiteten.
Bundesgericht, Urteil 8C_526/2017 vom 15. Mai 2018
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