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Volle IV-Rente für 61-Jährigen
Ein Mann hat Knie, Hüft- und Schulterprobleme. Doch die Invalidenversicherung (IV) sprach ihm nur eine Viertelsrente zu. Begründung: Die IV gehe davon aus, dass der Mann noch ganztags eine «leichte, nicht schulterbelastende Tätigkeit» ausüben und damit noch etwas verdiene könne.
Falsch, sagt das Bundesgericht, die IV muss ihm eine volle IV-Rente zahlen, denn der Mann habe keine «Restarbeitsfähigkeit» mehr. Er sei mit 61 Jahren schon relativ alt, in der Zwischenzeit habe er auch noch Herzprobleme, es drohe auch eine Schulteroperation – und einen solchen Bewerber stelle keine Firma ein.
Bundesgericht, Urteil 9C_734/2013 vom 13. 3. 2014
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