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Eltern wehrten sich mit Erfolg
Das Schulamt einer Gemeinde teilte ein Mädchen dem Kindergarten X zu – obwohl es zwei Kindergärten gibt, die näher beim Wohnort der Eltern liegen.
Das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen hiess die Beschwerde der Eltern gut und ordnete an, dass das Mädchen einen der beiden näheren Kindergärten besuchen kann. Das Verwaltungsgericht erachtete zwar den längeren Weg als zumutbar, sah aber im Vorgehen des Schulrats eine rechtsungleiche Behandlung.
Das Bundesgericht hat das bestätigt: Es sei nicht nachvollziehbar, dass das Kind den entfernteren Kindergarten X besuchen müsse, während andere Kindergärtler, die sogar näher beim Kindergarten X wohnen, in den Kindergarten mit dem kürzesten Weg geschickt wurden.
Bundesgericht, Urteil 2C_274/2014 vom 29. 7. 2014
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