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Ein in einem Strafverfahren Beschuldigter beauftragte eine Anwaltskanzlei, ihn zu verteidigen. Er zahlte zwei Jahre lang die vom Anwalt verlangten Kostenvorschüsse von total rund 100 000 Franken. Nach Abschluss des Verfahrens stellte der Anwalt eine Rechnung von weiteren gut 90 000 Franken. Der Klient weigerte sich zu zahlen: Die Rechnung sei zu wenig detailliert. Die Kanzlei klagte gegen den Klienten. Die Leistungen seien nach Datum, Art und Stundenaufwand klar ausgewiesen. Alle Instanzen bis zum Bundesgericht hiessen die Forderung gut. Begründung: Der Mann habe zwei Jahre gewartet, bis er den Detaillierungsgrad der Rechnung beanstandet habe. Das sei missbräuchlich.
Bundesgericht, Urteil 4A_10/2020 vom 12.5.2020
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