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Ein Wirt hat seiner Lehrtochter wiederholt in die Taille gekniffen und ihr mit dem Notizblock auf den Hintern geklopft. Er hörte damit nicht auf, obwohl die Frau ihm sagte, dass sie das nicht dulde. Das Bezirksgericht Willisau LU verurteilte ihn zu einer Busse von 500 Franken. Dagegen wehrte sich der Wirt bis vor das Bundesgericht vergeblich. Bei Tätlichkeiten brauche es keine Schädigung des Körpers. Es genüge, dass sein Verhalten bei der Betroffenen «ein deutliches Missbehagen» verursacht habe.
Bundesgericht, Urteil 6B_227/2019 vom 13.9.19
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