Opferhilfe bei Fahrlässigkeit

Ein Mann torkelte stark betrunken zwischen Marktständen herum. Dabei stiess er eine 89-jährige Frau um, die dabei einen Beckenbruch erlitt. Hat diese Frau Anspruch auf ­Opferhilfe? Lag hier also eine Straftat vor (was ­Voraussetzung für die Opferhilfe ist)?

Ja, sagt das Bundesgericht. Zwar zog die Frau ihren Strafantrag gegen den Mann zurück, ­worauf die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren einstellte. Aber das Verhalten des Mannes war gemäss Bundesgericht fahrlässig, und ­damit beging er eine strafbare fahrlässige ­Körperverletzung. Wer sich stark betrunken ­unter Leute begebe, verstosse gegen allgemeine Sorgfaltspflichten.

Bundesgericht, Urteil 1C_326/2014 vom 16. 1. 2015