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Opferhilfe bei Fahrlässigkeit
Ja, sagt das Bundesgericht. Zwar zog die Frau ihren Strafantrag gegen den Mann zurück, worauf die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren einstellte. Aber das Verhalten des Mannes war gemäss Bundesgericht fahrlässig, und damit beging er eine strafbare fahrlässige Körperverletzung. Wer sich stark betrunken unter Leute begebe, verstosse gegen allgemeine Sorgfaltspflichten.
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