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Eine Frau hatte bei der Assura die Grundversicherung mit einer Franchise von 2500 Franken. Im November kündigte sie die Grundversicherung fristgerecht auf Ende Jahr. Doch kurz vor Jahresende beantragte sie bei der Assura die Wiederaufnahme – und zwar mit der Franchise 300 Franken. Die Kasse verweigerte die Herabsetzung der Franchise mit dem Argument, die Herabsetzung der Franchise müsse ebenfalls bis Ende November beantragt werden. Damit ist sie aber vor Bundesgericht abgeblitzt. Die Assura habe eine Wiederaufnahmepflicht, und deshalb müsse sie nun die Frau mit Franchise 300 Franken weiterversichern.
Bundesgericht, Urteil 9C_870/2014 vom 21. 4. 2015
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