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Eine Frau aus Basel betreute zu Hause ihren an Demenz erkrankten Mann. Dazu kamen pro Monat noch 120 Stunden Betreuung durch die Spitex. Die Krankenkasse Avenir verfügte aufgrund des Berichts eines Vertrauensarztes nach rund drei Jahren, nur noch 80 Stunden zu bezahlen. Die Ehefrau wehrte sich dagegen erfolgreich bis vor das Bundesgericht. Die Richter befanden, die Krankenkasse müsse sämtliche Kosten erstatten. Es sei nicht nachvollziehbar, wie Avenir zur tieferen Stundenzahl gelangt sei. Die Spitex habe den Bedarf vor Ort abgeklärt: Dieser sei hausärztlich bestätigt.
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