Inhalt
2007 lancierte die KPT in der Grundversicherung ein Telemedizin-Modell namens «KPTwin.win». Hier Versicherte müssen vor jedem Arztbesuch ein medizinisches Beratungszentrum anrufen. Dafür erhalten sie von Anfang an einen Rabatt. Doch die KPT wollte darüber hinaus: Sie versprach zudem eine nachträgliche Prämienrückerstattung für den Fall, dass die ganze Versichertengruppe wenig zum Arzt ging und dadurch Kosten sparte. Eine solche Erfolgsbeteiligung sei gesetzeswidrig, sagt das Bundesgericht. Die Prämien seien immer im Voraus festzulegen – aufgrund von Schätzungen über die zu erwartenden Kosten.
Bundesgericht, Urteil 9C_878/2013 vom 14. 10. 2014
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden