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Ein EDV-Techniker musste jahrelang mit Druckern arbeiten, die giftigen Tonerstaub enthielten. Deshalb bekam er schwere Lungenprobleme. Die Unfallversicherung weigerte sich, dieses Leiden als Berufskrankheit anzuerkennen, denn es sei nicht – wie vom Gesetz verlangt – «ausschliesslich oder stark überwiegend» auf den Tonerstaub zurückzuführen.
Falsch, sagt das Bundesgericht, aufgrund ärztlicher Gutachten seien die Bronchienprobleme «mit überwiegender Wahrscheinlichkeit» auf die eingeatmeten Schadstoffe zurückzuführen. Damit muss die Unfallversicherung Taggelder zahlen für die Zeit, da der Mann wegen der Bronchienprobleme nicht arbeiten konnte.
Bundesgericht, Urteil 8C_295/2012 vom 15. 4. 2013
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