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Eine private Spitex-Organisation im Kanton Basel-Stadt entliess eine Pflegerin und begründete das mit Pflichtverletzungen. Sie habe Arbeitsstunden falsch aufgeschrieben und die Arbeitsstelle verlassen. Die Frau machte vor Gericht geltend, die Kündigung sei missbräuchlich. Tatsächlicher Entlassungsgrund sei ihre Teilnahme an zwei Fernsehsendungen. Darin hatte sie sich kritisch zu den Arbeitsbedingungen für Pflegerinnen geäussert. Das Zivilgericht Basel-Stadt und das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt sahen das auch so und sprachen ihr vier Monatslöhne von total 5240 Franken zu.
Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt, Entscheid ZB.2018.11 vom 27. September 2018
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