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Eine Schreiberin des Bundesverwaltungsgerichts war nach dem Mutterschaftsurlaub krankgeschrieben. In dieser Zeit machte sie die Anwaltsprüfung. Als das Gericht das erfuhr, forderte es die Juristin zweimal auf, wieder zu arbeiten. Weil die Frau nicht erschien, wurde sie fristlos entlassen. Sie wehrte sich. Das Gericht sprach ihr den Lohn bis zum Ende der Kündigungsfrist zu. Vor Bundesgericht forderte die Frau drei weitere Monatslöhne. Man habe ihr aus Rache gekündigt, weil sie zuvor eine Diskriminierung moniert hatte. Die Bundesrichter urteilten, Kündigungsgrund sei die Anwaltsprüfung gewesen.
Bundesgericht, Urteil 8C_134/2018 vom 17. September 2018
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