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Vor dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland beantragte ein Mann kostenlose Prozessführung. Darauf haben laut Gesetz Mittellose Anspruch, wenn der Prozess nicht aussichtslos ist. Das Gericht verlangte vom Kläger «sämtliche Belege zu seinen finanziellen Verhältnissen». Er reichte Krankenkassenrechnungen, Mietvertrag, Unterlagen zur Altersrente und einen Bankkontoauszug ein. Das Gericht lehnte sein Gesuch ab, weil die letzte Steuererklärung und -veranlagung fehlten. Die Berner Oberrichter hiessen seine Beschwerde gut: Die erstinstanzlichen Richter hätten dem Laien Gelegenheit geben müssen, die fehlenden Unterlagen nachzureichen.
Obergericht BE, Entscheid ZK 2018 67 vom 12.3.2018
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