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Ein Arzt in einer Privatklinik musste für den Pikettdienst innert 15 Minuten im Spital sein. Weil sein Arbeitsweg länger als 15 Minuten dauerte, verbrachte er jeweils die gesamte Pikettzeit im Spital.
Nun muss ihm die Klinik die volle Präsenzzeit als sogenannten «Pikettdienst im Betrieb» vergüten – auch wenn es nichts zu tun gab. Mehr noch: Weil der Arzt länger als die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 50 Stunden arbeitete, machte er sogenannte Überzeit – und die muss ihm die Klinik mit einem Zuschlag von 25 Prozent vergüten.
Bundesgericht, Urteil 4A_11/2016 vom 7. 6. 2016
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