Inhalt
Der Inhaber eines Solartechnikunternehmens war seit 2012 Kunde bei der Lyoness Suisse GmbH mit Sitz in Buchs SG. Diese versprach für jeden Einkauf bei Partnerfirmen Rabatte im tiefen einstelligen Prozentbereich. Um höhere Prämien zu erhalten, verkaufte Lyoness dem Unternehmer «Gutscheine für künftige Einkäufe» für 13 200 Franken. Der Mann forderte beim Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland sein Geld zurück. Mit Erfolg: Wie das Kantonsgericht Zug kam das Kreisgericht zum Schluss, dass es sich bei Lyoness um ein illegales Schneeballsystem handelt, weshalb es die Klage guthiess.
Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland, Entscheid VV.2018.82-WS1ZE-HWI vom 4.6.2019
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden