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Ein Patient einer Luzerner Klinik für Psychiatrie leidet unter Schizophrenie. Er beschwerte sich bei den Behörden, ihm würden gegen seinen Willen und ohne gesetzliche Grundlage zwangsweise Medikamente verabreicht. Laut Patient drohte man ihm jeweils mit der Verlegung in eine Isolationszelle, wenn er die Mittel nicht nehme. Das Bezirksgericht Willisau und das Luzerner Kantonsgericht hatten gegen das Vorgehen keine Einwände, da die Klinik keine körperliche Gewalt anwende. Anders die Bundesrichter: Sie bezeichnen das Vorgehen der Klinik als unzulässig.
Bundesgericht, Urteil 5A_834/2017 vom 28. November 2017
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