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Der Arzt muss sich gemäss Gesetz bei der Behandlung «auf das Mass beschränken, das im Interesse der Versicherten liegt und für den Behandlungszweck erforderlich ist». Stellt er zu viele Leistungen in Rechnung, können ihn die Krankenkassen zur Kasse bitten.
Deswegen muss ein Allgemeinmediziner aus dem Bündnerland für ein Jahr 47 470 Franken zurückzahlen. Er stellte viel höhere Rechnungen aus als zehn andere vergleichbare Allgemeinmediziner aus der Region. Das Gericht gewährte ihm bei der Rückzahlung aber einen «Rabatt» von einem Viertel, weil unter seinen Patienten viele Ausländer gewesen seien.
Bundesgericht, Urteil 9C_576/2012 vom 17. 12. 2012
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unreflektierte und unkritische Berichterstattung
Hier wird unkritisch konstatiert, der Arzt habe "zu viele Leistungen in Rechnung gestellt". Ist es für die K-Tipp-Redaktion so wenig von Interesse, ein solches, sehr fragwürdiges Urteil kritisch zu betrachten? Die Hintergründe zu ermitteln? Denn ein solches Urteil zielt nicht auf die Richtigkeit und Zweckgebundenheit der Massnahmen, sondern auf einen fraglichen Mittelwert für Kosten, den dieser Arzt überschritten hat. Hier werden Sanktionen durch die Hintertür eingeführt für Ärzte, die die Behandlung und Gesundheit der Patienten als obere Priorität für ihr Handeln ansetzen, und nicht die wirtschaftlichen Vorgaben durch die Kassen. Hier erfolgt eine schrittweise, durch die HIntertür eingeführte, dramatische Budgetierung der Kassenleistungen - unter denen am Ende die Patienten und deren Gesundheit leiden. Sie sollten diese Abläufe und den Fall ergründen, er ist nicht der einzige derzeit. Was im Hintergrund abläuft und mit unrechtlichen Mitteln durchgesetzt wird, kann einem nur Angst machen.