Inhalt
Ein Vermieter kündigte dem Mieter eines Ladenlokals, weil er das Gebäude totalsanieren wollte. Der Mieter focht die Kündigung beim Mietgericht Zürich an. Dies verlängerte das Mietverhältnis vorerst für zwei Jahre, mit der Möglichkeit einer weiteren Verlängerung. Der Vermieter wehrte sich vergeblich gegen die mögliche Verlängerung, da sonst die Baubewilligung ablaufen würde. Laut Mietgericht lässt sich das Projekt aber unverändert ein zweites Mal eingeben. Die Oberrichter des Kantons Zürich wiesen die dagegen vom Vermieter erhobene Beschwerde ab.
Obergericht Zürich, NG180005 vom 29.11.18
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden