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Kein Schadenersatz
Eine Gruppe Motorradfahrer machte eine Pause auf einem privaten Werkareal. Einer fuhr zum Spass einen festgefahrenen Pfad hoch. Doch der Kieshügel war auf der gegenüberliegenden Seite bereits abgetragen worden, daher endete der Pfad abrupt. Der Mann konnte nicht rechtzeitig bremsen und stürzte 5 Meter in die Tiefe, wobei er sich Verletzungen zuzog. Er verlangte Schadenersatz vom Pächter des Areals: Dieser sei seiner Sicherungspflicht nicht nachgekommen. Doch laut Bundesgericht ist der Verunfallte selber schuld. Er hätte erkennen müssen, dass der Hügel nicht für Vergnügungsfahrten bestimmt ist.
Bundesgericht, Urteil 4A_385/2013 vom 20. 2. 2014
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