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Eine Kassiererin musste sich stehend über das Förderband bücken, um aus dem Einkaufswagen einer betagten Kundin einen 8 Kilo schweren Weinkarton aufs Förderband zu heben. Dabei erlitt sie einen Muskelfaserriss am rechten Bizeps.
Das sei kein Unfall, sagt das Bundesgericht, also erhält die Betroffene auch keine Taggelder von der Unfallversicherung. Das Heben solcher Gewichte sei für Erwachsene «alltäglich» und kein «Geschehen mit einem gesteigerten Schädigungspotenzial».
Bundesgericht, Urteil 8C_705/2012 vom 17. 1. 2013
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Das ist schlicht ein Skandal
Wenn das kein Unfall war, weiss ich nichts mehr. Und ich Naive habe immer geglaubt, dass wir eine Versicherung für Unfälle am Arbeitsplatz haben, die dann für die Unfallkosten aufkommt. Ich lese immer mal wieder über solche und vergleichbare Urteile und wundere mich jedes Mal. Mein Mitgefühl der betroffenen Kassiererin, die jetzt schauen muss, wie sie den finanziellen Engpass überbrücken kann. Eine Krankheit ist ein Muskelfaserriss ja wohl nicht...