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Laut dem Wortlaut des Mietvertrags hatten die Mieter die Nebenkosten der Wohnung jeweils aufgrund der jährlichen Abrechnung zu bezahlen. Der Vermieter verzichtete auf monatliche Akontozahlungen. Er stellte trotzdem jahrelang nicht Rechnung. Die Mieter erhielten eine solche erst nach rund fünf Jahren.
Das war zu spät, entschied das Luzerner Kantonsgericht. Denn laut den Allgemeinen Bestimmungen zum Luzerner Mietvertrag müssen die Nebenkosten spätestens innert 18 Monaten seit dem Stichtag geltend gemacht werden. Sonst sind sie verwirkt.
Kantonsgericht Luzern, Urteil 1B 16 1 vom 26.8.2016
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