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Die Sozialen Dienste der Stadt Zürich überprüften den Pass einer Sozialhilfebezügerin. Sie stellten fest, dass die Frau in Südafrika und im Kosovo in den Ferien war. Das Sozialamt verlangte daraufhin Kopien der Kosten für Flugtickets und Unterkunft sowie eine Liste allfälliger Zuwendungen Dritter für die Ferien. Die Frau kam der Aufforderung nicht nach. Deshalb kürzte ihr die Behörde das Geld für den Lebensunterhalt während sechs Monaten um 15 Prozent. Dagegen wehrte sich die Sozialhilfebezügerin bis vor das Bundesgericht vergeblich.
Bundesgericht, Urteil 8C_449/2018 vom 18. Januar 2019
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