Ein Mann bezieht Sozialhilfe und ist deshalb verpflichtet, seine finanziellen Verhältnisse der Sozialbehörde im Detail anzugeben. Das hat 
er aber nicht getan. Er verschwieg, dass ihm seine Grossmutter 18 000 Franken geschenkt hatte. Er gab auch nicht an, dass er als Mieter von der Verwaltung für zu viel bezahlte Heiz- und Nebenkosten eine Rückvergütung in der Höhe von 1081 Franken erhalten hatte. Deshalb muss er der Sozialbehörde 19 081 Franken zurückzahlen.  

Bundesgericht, Urteil 8C_851/2013 vom 15. 1. 2014