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Ein Chiropraktor wurde von einem Einbrecher am Daumen verletzt. Die Unfallversicherung zahlte ein Taggeld von 50 Prozent. Doch dann teilte sie mit, sie werde das Taggeld nun einstellen und später auch keine Rente zahlen – ausser er lasse sich operieren. Ärzte bestätigten, dass eine Operation seine Arbeitsfähigkeit verbessern würde. Das Bundesgericht hat das Vorgehen der Versicherung abgesegnet. Eine solche Operation sei zumutbar gewesen.
Bundesgericht, Urteil 8C_128/2015 vom 25. 6. 2015
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