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Zahnschaden ist kein Unfall
Eine Frau ass einen grünen Salat mit grünen Oliven, den ihr 17-jähriger Sohn zubereitet hatte. Dabei verletzte sie sich an einem Zahn, weil sie auf einen Olivenstein biss. In solchen Fällen zahlt die Unfallversicherung, wenn es sich um einen Fremdkörper im Essen handelt, der darin normalerweise nicht vorkommt.
Jetzt sagt das Bundesgericht: Grüne, nicht entsteinte Oliven in einem Salat gehen «nicht über das Alltägliche und Übliche» hinaus. Die Frau muss also die Zahnarztrechnung selber zahlen.
Bundesgericht, Urteil 8C_893/2014 vom 27. 1. 2015
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