In einem Prozess um eine Betreibung in Millionenhöhe verlangte ein Rentner die Befreiung von den Gerichtskosten. Diese unentgeltliche Rechtspflege erhalten Leute mit sehr tiefem Einkommen. Der Staat zahlt ihnen allenfalls auch noch einen Anwalt, wenn es sich um eine kompliziertere Angelegenheit handelt.

Doch der mittellose Rentner erhält die «Unentgeltliche» nicht. Er bezieht zwar nur die AHV-Rente und hat Schulden in Millionenhöhe – doch seine Frau hat ein Vermögen von rund 700 000 Franken. Die eheliche Beistandspflicht umfasse nicht nur den Lebens­unterhalt, sondern auch den Rechtsschutz, sagt das Bundesgericht. Die Ehefrau muss also den Kostenvorschuss von 20 000 Franken zahlen, sonst geht das Gericht auf das Anliegen des Mannes nicht ein.

Bundesgericht, Urteil 4A_148/2013 vom 20. 6. 2013